Hundeabgabe

25.10.2010

Verordnung über die Einhebung einer Hundeabgabe

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Purkersdorf hat in seiner Sitzung am 28. September 2010 aufgrund der Bestimmungen des NÖ Hundeabgabegesetzes 1979, LGBI. 3702, in der derzeit geltenden Fassung, beschlossen, für das Halten von Hunden eine Abgabe wie folgt einzuheben:

  1. für Nutzhunde jährlich € 6,54 pro Hund
  2. für alle übrigen Hunde jährlich:
    für den ersten Hund € 37,00 pro Hund
    für jeden weiteren Hund € 52,00 pro Hund
  3. Für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial und auffällige Hunde im Sinne des §§2 und §§ 3 NÖ Hundehaltegesetz jährlich € 100,00 pro Hund

Die Hundeabgabe ist im ersten Jahr binnen einem Monat nach dem Tage der Rechtswirksamkeit der Verordnung und für die folgenden Jahre jeweils bis spätestens 15. Februar des laufenden Jahres ohne weitere Aufforderung zu entrichten.