Feuerbrand – eine Pflanzenkrankheit

FeuerbrandFeuerbrand – eine Pflanzenkrankheit

Feuerbrand ist eine hochinfektiöse, schwer zu bekämpfende Pflanzenkrankheit verschiedener Obst- und Ziergehölze aus der Familie der Rosaceen. Verursacht wird der Feuerbrand durch das Bakterium Erwinia amylovora. In Österreich wurde Feuerbrand erstmalig 1993 in Vorarlberg nachgewiesen. Seither breitete sich die Pflanzenseuche über alle anderen Bundesländer aus. Für die Gesundheit von Mensch und Tier besteht keine Gefahr.

Wirtspflanzen des Feuerbrandes:

Obstgehölze: Apfel, Birne, Quitte, Mispel, Vogelbeere, Zier- und Wildgehölze : Zwergmispelarten (=Cotoneaster), Weißdorn und Rotdorn, Feuerdorn, Mehlbeere, Speierling, Elsbeere, Felsenbirne, Schein- und Zierquitten, Zierapfel, Apfelbeere,
Stranvesie, Wollmispel.

Übertragung

Die Übertragung erfolgt durch verseuchtes Pflanzenmaterial, Zugvögel, Regen, Wind und Insekten. Im Nahbereich kommt es leider auch immer wieder zu einer Ausbreitung der Erkrankung durch den Menschen (verseuchtes Schnittwerkzeug, Gewand, ..).


Krankheitsbild


An allen Wirtspflanzen treten die gleichen Krankheitssymptome auf, jedoch kann ihre Ausprägung je nach Pflanzenzustand, Sorte und Klima unterschiedlich sein. Die Infektion erfolgt meist während
der Blütezeit. Blätter und Blüten befallener Pflanzen welken sehr rasch und verfärben sich braun oder schwarz. Meistens bleiben die Blätter allerdings am Ast hängen. Die Triebspitzen krümmen sich infolge des Wasserverlustes oft hakenförmig nach unten. Selten tritt aus den Befallsstellen weißliche bzw. braun werdende Tropfen klebrigen Bakterienschleims aus. Unter der Rinde eines befallenen Gehölzes ist das Holz meist rotbraun verfärbt und von klebrigem Bakterienschleim durchsetzt. Gegen Ende der Vegetationsperiode kommt es zum Stillstand einer weiteren Ausbreitung der Bakterien. An den befallenen Zweigpartien bleiben auch während des Winters die abgestorbenen Blätter und eventuell geschrumpften Früchte hängen.

Maßnahmen:


Der Feuerbrand ist aufgrund seiner Gefährlichkeit für Obst-, Zier- und Wildgehölzbestände eine Quarantänekrankheit und meldepflichtig. Die NÖ Pflanzenschutzverordnung (LGBL.:6130/1-4)
regelt die Maßnahmen zur Feststellung und Verhinderung der Ausbreitung und der Bekämpfung des Feuerbrandes. Befallsverdächtige Pflanzen sind rasch der Feuerbrandbeauftragten der
Gemeinde, DI Claudia Dörflinger, Tel. 02231/63601/251 bzw. c.doerflinger@purkersdorf.at zu melden. Es dürfen im Vorfeld keine Schnitt- oder sonstige Pflegemaßnahmen gesetzt werden.
In begründeten Verdachtsfällen wird von der Feuerbrandbeauftragten der Stadtgemeinde die/der zuständige Sachverständige eingeschaltet. Diese/r begutachtet, für die/den PflanzenbesitzerIn
kostenfrei die Pflanze/n. Wenn die/der Sachverständige Feuerbrand diagnostiziert hat (unter Umständen mittels Laboruntersuchung), müssen die Pflanzen von geschultem Personal unter
Einhaltung der entsprechenden Hygienebestimmungen gerodet und verbrannt werden, oder die/der Pflanzenbesitzer führt die angeordneten Maßnahmen nach einer Einschulung selbst durch.
Die Kontrolle der ordnungsgemäßen Durchführung der Maßnahmen wird von der/m Sachverständigen durchgeführt. Für HausgartenbesitzerInnen gibt es keine Entschädigung für
gerodete Pflanzen (Bäume und/oder Sträucher). Da es sich um eine Bakterienkrankheit handelt und zurzeit noch keine direkte Bekämpfung möglich ist, wird als bestmögliche Lösung das Roden, Ausschneiden und Verbrennen der betroffenen Pflanzen empfohlen. Gleichzeitig werden die Pflanzenbesitzer ersucht, auf den Kauf von Zierwirtspflanzen, insbesondere der hochanfälligen Cotoneaster-Arten, zu verzichten.


Nähere Informationen:
Rathaus Purkersdorf
Stadtamt/Abt. Umwelt
Feuerbrandbeauftragte EB DI Claudia Dörflinger
Hauptplatz 1, 3002 Purkersdorf
Tel. 02231/63601/251
Email: c.doerflinger@purkersdorf.at