Biber

Ursprünglich war der Europäische Biber (Castor fiber) fast in ganz Europa vertreten. Allerdings wurde er schon Mitte des 18. Jahrhunderts, auch in Österreich, durch intensive Bejagung weitgehend ausgerottet. Mitte der 70er Jahre des vergangenen Jahrhunderts wurden von dem bekannten Verhaltensforscher Otto König die ersten Wieneransiedelungsversuche im Bereich der Wiener Lobau gestartet. Gleichzeitig wanderten wildlebende Tiere aus den Nachbarländern ein. Nach Anfangsschwierigkeiten stabilisierten sich die Bestände und derzeit geht man von einem Gesamtbestand von ca. 2500 Tieren aus.

Zoologisch betrachtet ist der Biber ein Säugetier, und gleichzeitig das größte europäische Nagetier, kann eine Gesamtlänge von 140 cm. erreichen, wird 20-30 kg schwer und durchschnittlich 10 Jahre alt. Charakteristisches Merkmal sind die Nagezähne, die, ausgenommen der Backenzähne, ständig nachwachsen und mit denen die Tiere Bäume innerhalb kurzer Zeit fällen können. Sein Körperbau ist perfekt an das Leben im Wasser angepasst und die Tiere leben in Familienverbänden, denen oft mehrere Generationen angehören. Partner bleiben ein Leben lang zusammen. Allerdings müssen die Jungen nach Erreichen der Geschlechtsreife, meist nach rund 3 Jahren, den elterlichen Bau verlassen und sich ein eigenes Revier suchen. Natürliche Feinde wie der Wolf, der Bär oder auch der Luchs sind heute unbedeutend. Die größte Gefahr, vor allem für wandernde Jungtiere ist der Straßenverkehr. Maximal 50% des Nachwuchses erreicht die Geschlechtsreife, davon fällt wiederum ein hoher Prozentsatz dem Straßenverkehr zum Opfer.

Der Biber ist ein reiner Pflanzenfresser. Im Sommer bevorzugt er krautige Pflanzen, Knospen oder Wasserpflanzen. Im Winter muss er, aufgrund des eingeschränkten Nahrungsangebotes an frischem Grün, auf  Rinden und Zweige ausweichen. Da dieses Tier nicht klettern kann, benutzt er seine Nagezähne dazu Bäume zu fällen.  Aus diesem Umstand ergeben sich immer wieder Konflikte zwischen Biber und Mensch.

Laut europäischem Recht ist der Biber streng geschützt. Diese Richtlinie ist durch das NÖ Naturschutzgesetz 2000 umgesetzt worden. Das bedeutet, dass ein günstiger Erhaltungszustand für den heimischen Bestand zu erreichen bzw. zu erhalten ist. Das bedeutet, es dürfen keine Maßnahmen gesetzt werden, die den Lebensraum beeinträchtigen. Er zählt in Niederösterreich auch nicht zum jagdbaren Wild. Um auftretende Probleme zu lösen wurde das NÖ Bibermanagement eingerichtet. Informationen dazu finden Sie auf der homepage der NÖ Landesregierung www.noe.gv.at/Umwelt/Naturschutz/Schutz-der-Artenvielfalt.

Das Auftreten des Bibers im Wiental zeigt, dass es auch in dicht besiedelten Gebieten Möglichkeiten für dieses interessante Tier gibt. Es liegt nun an den Menschen, diese Chance zu nutzen und den Lebensraum Wiental vielfältiger und auch interessanter zu erhalten bzw. zu gestalten. Die Stadtgemeinde Purkersdorf ist sich dieser Verantwortung bewusst und wird ihre Bemühungen zum Schutz der Umwelt fortsetzen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Stadtgemeinde Purkersdorf, Umweltkoordination, DI Claudia Dörflinger,  c.doerflinger@purkersdorf.at oder 02231/63601/51.