Verordnung über die Festsetzung des Beitragssatzes für Begleitpersonen

Aushängezeitraum: 24.09.2018 - 20.11.2018

Möglichkeiten zur Einsichtnahme:

• jede Bezirkshauptmannschaft während der Amtsstunden
• Homepage der NÖ Landesregierung unter http://www.noe.gv.at/noe/Kontakt-Landesverwaltung/Buergerbegutachtung.html

Möglichkeiten zur Abgabe einer Stellungnahme:
• schriftlich an das Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Landesamtsdirektion/Beratungsstelle, Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten
• per Telefax unter der Fax-Nummer 02742/9005-13610 sowie
• per E-Mail an post.begutachtung@noel.gv.at

Verordnung über die Festsetzung des Beitragssatzes für Begleitpersonen (172 KB) - .PDF

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