Förderung von Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und Raumheizung

Wesentliches Ziel von gemeindeeigenen Förderungen ist das Senken der CO2–Emissionen innerhalb der Gemeinde. Ziel dieser Förderung ist es, den weiteren Ausbau von solarthermischen Anlagen für die Warmwasseraufbereitung und ggf. auch für Heizzwecke zu unterstützen, da damit der Brennstoffeinsatz in Gebäuden langfristig gesenkt werden kann und sich der Sommerbetrieb von Heizkesseln (Strom oder Gas) weitgehend erübrigt. Diese Förderung gilt rückwirkend ab 01.06.2022. Eine Doppelförderung ist möglich.

Gegenstand der Förderung

Errichtung von Solaranlagen laut unten angeführten technischen Mindestvoraussetzungen zur Warmwasserbereitung und Raumheizung auf Purkersdorfer Gemeindegebiet. Förderwerber*Innen
können nur Personen mit Hauptwohnsitz seit mindestens 1 Jahr in Purkersdorf sein. Wenn mehrere angeschlossene Wohneinheiten (WE) von einer Solaranlage versorgt werden ist eine Förderung in der Höhe von € 70,– für weitere Wohneinheiten bis zu einer maximalen Fördersumme von € 2100,– möglich. Gefördert werden Anlagen, die zumindest eines der unten angeführten Gütesiegel tragen beziehungsweise dadurch zertifiziert sind:

  • Gütesiegel des Verbandes Austria Solar
  • Zertifiziert nach dem „Österreichischen Umweltzeichen für Sonnenkollektoren und
    Solaranlagen“
  • Zertifiziert nach der „Solar Keymark“- Richtlinie

Weitere Details finden Sie im folgenden PDF.

Richtlinien zur Förderung von Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und Raumheizung (89 KB) - .PDF

Formulare

Zuständigkeiten