Outdoor-Sportstätten wieder für alle geöffnet!

27.05.2020 12:25

Sportplatz

Die Auflagen zur Sportausübung in der Coronavirus-Krise sind erneut gelockert worden.

Das Betreten von Sportstätten und Spielplätzen im Freiluftbereich ist ab 29.05.2020 wieder erlaubt.

Unter Wahrung eines 2-Meter-Abstands gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, können Amateur- und FreitzeitsportlerInnen die Freiluft-Sportstätten sowie Spielplätze benutzen.

Die Gruppengröße ist in der Verordnung nicht geregelt.


Link zur Lockerungsverordnung

27.05.2020