Förderung für die nachträgliche Wärmedämmung einzelner Bauteile

Wesentliches Ziel von gemeindeeigenen Förderungen ist das Senken der CO2–Emissionen innerhalb der Gemeinde. Die Verbesserung der Wärmedämmung bringt den nachhaltigsten Nutzen. Sie reduziert den Heizwärmebedarf und damit den Energieverbrauch und die Betriebskosten für die nächsten Jahrzehnte. Grundsätzlich ist eine Förderung von Sanierungsvorhaben der Förderung von Neubauten vorzuziehen.
Für die Wärmedämmung einzelner Bauteile wird oft keine Förderung des Landes in Anspruch genommen, da der Aufwand für die Förderabwicklung als zu hoch angesehen wird. (Förderung nur im Zuge einer Bezuschussung eines Kredits). Daher ist für die Bürger*Innen ein Zuschuss seitens der Gemeinde für Einzelmaßnahmen ausgesprochen attraktiv. Diese Förderung gilt rückwirkend ab 01.06.2022. Eine Doppelförderung ist möglich.

Gegenstand der Förderung: 

  • Nachträgliche Wärmedämmung einzelner Bauteile für ein Gebäude auf Purkersdorfer Gemeindegebiet:
  • Oberste Geschoßdecke
  • Dachschräge
  • Kellerdecke
  • Erdberührter Fußboden

Förderwerber*Innen können nur Personen mit Hauptwohnsitz seit mindestens 1 Jahr in Purkersdorf
sein.

Weitere Details im folgenden PDF.

Förderung für die nachträgliche Wärmedämmung einzelner Bauteile (79 KB) - .PDF

Formulare

Zuständigkeiten