Feuerbrand


Feuerbrand ist eine hochinfektiöse, schwer zu bekämpfende Krankheit verschiedener Obst- und Ziergehölze aus der Familie der Rosaceen. In Österreich wurde Feuerbrand erstmalig 1993 in Vorarlberg nachgewiesen. Seither breitet sich die Pflanzenseuche über alle anderen Bundesländer aus. Für die Gesundheit des Menschen besteht keine Gefahr.

Verursacht wird der Feuerbrand durch das Bakterium Erwinia amylovora.
 
Wirtspflanzen des Feuerbrandes

  • Obstgehölze: Apfel, Birne, Quitte, Mispel, Vogelbeer
  • Zier- und Wildgehölze: Zwergmispelarten (=Cotoneaster), Weißdorn und Rotdorn, Feuerdorn, Mehlbeere, Speierling, Elsbeere, Felsenbirne, Schein- und Zierquitten, Zierapfel, Apfelbeere, Stranvesie, Wollmispel.



Übertragung

Die Übertragung erfolgt durch verseuchtes Pflanzenmaterial, Zugvögel, Regen, Wind und Insekten. Im Nahbereich kommt es leider auch immer wieder zu einer Ausbreitung der Erkrankung durch den Menschen (verseuchtes Schnittwerkzeug, Gewand, ...).
 
Krankheitsbild

Feuerbrand

An allen Wirtspflanzen treten die gleichen Krankheitssymptome auf, jedoch kann ihre Ausprägung je nach Pflanzenzustand, Sorte und Klima unterschiedlich sein. Die Infektion erfolgt meist während der Blütezeit.

Blätter und Blüten befallener Pflanzen welken sehr rasch und verfärben sich braun oder schwarz. Meistens bleiben die Blätter allerdings am Ast hängen. Die Triebspitzen krümmen sich infolge des Wasserverlustes oft hakenförmig nach unten. Selten tritt aus den Befallsstellen weißliche bzw. braun werdende Tropfen klebrigen Bakterienschleims aus. Unter der Rinde eines befallenen Gehölzes ist das Holz meist rotbraun verfärbt und von klebrigem Bakterienschleim durchsetzt. Gegen Ende der Vegetationsperiode kommt es zum Stillstand einer weiteren Ausbreitung der Bakterien. An den befallenen Zweigpartien bleiben auch während des Winters die abgestorbenen Blätter und eventuell geschrumpften Früchte hängen.
 

Maßnahmen

Der Feuerbrand ist aufgrund seiner Gefährlichkeit für Obst-, Zier- und Wildgehölzbestände eine Quarantänekrankheit und meldepflichtig. Die gesetzliche Grundlage für diese Vorgangsweise ist die Niederösterreichische Pflanzenschutzverordnung, LGBL. 6130/1, letzte Änderung am 11.10.2005.
 

Befallsverdächtige Pflanzen sind sofort der Feuerbrandbeauftragten der Gemeinde, Frau DI Claudia Dörflinger, Tel. 02231/63601/51 bzw. c.doerflinger@purkersdorf.at zu melden.
 

In begründeten Verdachtsfällen wird von der Feuerbrandbeauftragten der Stadtgemeinde der zuständige Sachverständige eingeschaltet, der als einziger berechtigt ist, Proben des möglicherweise befallenen Gehölzes zu ziehen Diese werden so rasch als möglich am Bundesamt und Forschungszentrum für Landwirtschaft auf Feuerbrandbakterien untersucht. Nur so kann ein Befall eindeutig festgestellt werden. Bei einem bestätigten Befall, werden vom Sachverständigen Bekämpfungsmaßnahmen festgelegt, die ausschließlich von geschultem Personal durchgeführt werden dürfen. Die anfallenden Kosten werden von der zuständigen Gemeinde und vom Land Niederösterreich bezahlt.
 

Weitere Informationen erhalten Sie bei Frau DI Claudia Dörflinger, Tel. 02231/63601/51 oder c.doerflinger@purkersdorf.at.
 

Abbildungen: Amtlicher Pflanzenschutzdienst Niederösterreich