Corona-Ampel

08.09.2020 00:00

Corona-Ampel Schulen

Die „Corona-Ampel“ und ihre Bedeutung für die Bildungsreinrichtungen

Ein regionales Corona-Ampelsystem legt ab Schuljahr 2020/21 den Status der Schulen eines Bezirks in Bezug auf das Infektionsrisiko fest. Das Ampelsystem zeigt vier Warnstufen der Ampel sowie die am Schulstandort erforderlichen Hygiene- und Präventionsmaßnahmen.

Die „Corona-Ampel“ dient der Verhinderung eines nochmaligen Lockdowns des gesamten Bildungssystems. Sie ist als Stufenplan in der regionalen COVID-19-Bekämpfung konzipiert, damit Vorsichtsmaßnahmen in jenen Regionen verschärft werden können, in denen dies auf Grund der Infektionslage notwendig ist, während für Bildungseinrichtungen in anderen Gebieten weiterhin Normalbetrieb herrscht. Ziel der Ampel ist es, bei lokalen Ausbrüchen möglichst kleinräumige Eingriffe im Bildungssystem zu ermöglichen. Die jeweilige Farbe wird von der regionalen Gesundheitsbehörde festgelegt, also dem Bezirkshauptmann oder – wenn es mehrere Bezirke betrifft – dem Landeshauptmann. Eine aus Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie Bundes- und Landesvertreter/inne/n zusammengesetzte Kommission erarbeitet dafür die Entscheidungsgrundlagen.

Das Corona-Ampelsystem stellt darauf ab, mit den vier Warnstufen in den Farben „Grün – Gelb – Orange – Rot“ auf einem Blick zu erkennen, welche Vorkehrungen getroffen und welche Regeln beachtet werden müssen, um die COVID-Ausbreitung bestmöglich einzuschränken. Für die jeweilige Einstufung werden vier Faktoren herangezogen: die normierten Infektionszahlen der letzten sieben Tage, die Spitalskapazitäten, der Anteil positiver Tests sowie die Aufklärungsquote der Herkunft der Infektionen.

Doch ergibt sich für das Schulsystem aus den einzelnen Ampelphasen kein Automatismus. Die Hintergründe von lokalen Ausbrüchen müssen stets berücksichtigt werden, denn es macht einen Unterschied, ob steigende Infektionen konzentriert an einem bestimmten Ort bzw. in einem einzelnen Großbetrieb im Bezirk stattfinden oder über den ganzen Bezirk gestreut sind – womöglich zusätzlich mit unklarer Infektionskette und Herkunft der Infektionen. Kommt es beispielsweise in einem Betrieb zum Auftreten eines Clusters und befinden sich räumlich entfernt dazu Schulen, die in keinem unmittelbaren Kontakt zum Ort des Ausbruchs stehen, so wird in diesen Schulen nach erfolgter Abklärung mit der regionalen Behörde voraussichtlich weiterhin normaler Schulbetrieb stattfinden.

D.h. daneben und unabhängig von der Ampel werden bei bestätigten Infektionsfällen weiterhin Sofortmaßnahmen der Gesundheitsbehörden erfolgen. Es wird also Fälle geben, in denen auf Grund eines Infektionsfalls über Schüler/innen vorübergehend Quarantäne verhängt wird, obwohl der Bezirk insgesamt als Ampelphase „Gelb“ eingestuft ist und an der Schule weitgehender Normalbetrieb herrscht. Und es kann umgekehrt zur Situation kommen, dass eine Schule gemeinsam mit allen anderen Bildungseinrichtungen eines Bezirks auf „Orange“ gestellt wird, obwohl es an dieser Schule noch keinen Verdachtsfall gegeben hat. Die Ampel dient somit der generellen Risikoeinschätzung und der Umsetzung regional abgestimmter Präventionsmaßnahmen. Die vorübergehende Schließung einer Klasse oder einer ganzen Schule löst demnach nicht unbedingt einen Wechsel der Ampelphase aus. Das Eingreifen der Gesundheitsbehörde im Einzelfall hingegen hat die rasche Unterbrechung von Infektionsketten bei konkreten Infektionsfällen zum Ziel.
Die Corona-Ampel dient der Prävention, das sofortige Eingreifen der Gesundheitsbehörde der epidemiologischen Intervention

> Corona Ampel an Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen, eine Leitfaden

Weitere Informationen finden Sie auf https://corona-ampel.gv.at/grundprinzipien/

Für spezifische Informationen betreffend die Schule oder Betreuungseinrichtung Ihrer Kinder nehmen Sie bitte Kontakt mit der jeweiligen Leitung auf!


08.09.2020