Damit die Schneeräumung auf den Fahrbahnen ordnungsgemäß und ohne Zeitverzögerung durchgeführt werden kann, werden die Autofahrer ersucht, ihre Fahrzeuge entsprechend den Bestimmungen der StVO abzustellen.
Durch undiszipliniertes Parken in diversen Siedlungsstraßen war im vergangenen Winter eine Durchfahrtsbreite von weniger als 2,5 m vorhanden und eine Schneeräumung (Schneepflugbreite 3,5 m) nicht möglich.
Die Stadtverwaltung ersucht daher die Bevölkerung, die vorangeführten Punkte im Sinne der Verkehrssicherheit zu berücksichtigen und dankt für Ihr Verständnis.