Neue Regeln ab Juni für Hundebesitz

Herrchen und Frauchen brauchen bald einen "Führerschein".

Für Hunde und Hundebesitzer gelten ab 1. Juni neue Regeln. © thisisfranpatel auf Pixabay

Herrchen und Frauchen brauchen "Führerschein" und Versicherung. Neu ist auch maximale Anzahl an Tieren pro Haushalt.

Ab Juni tritt ein neues Hundehaltegesetz in Kraft. Das ist im Gegensatz zur bisherigen Regeln deutlich verschärft worden. So dürfen in einem Haushalt nun maximal fünf Hunde gehalten werden. Bei sogenannten „Listenhunden“ gar nur mehr zwei. Dazu zählen etwa Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu. Hier wird vom Gesetzgeber Gefährlichkeit vermutet.

Aber auch die Hundebesitzer werden sich neuerdings einem Test unterziehen müssen. Bei jeder Neuanmeldung muss der Nachweis einer allgemeinen Sachkunde, sprich „Hundeführerschein“ nachgewiesen werden. Dieser Hundeführerschein muss einmalig im Menschen-Leben erbracht werden. Bei Listenhunden ist wie bisher ein erweiterter Sachkundenachweis erforderlich.

Dieser ist auch immer Hundebezogen und muss für jeden Kampfhund einzeln erbracht werden.

Außerdem verlangt das Land Niederösterreich nun eine Haftpflichtversicherung. Der Nachweis muss auch bei bereits gemeldeten Hunden nachgereicht werden. Hier wurde vom Gesetzgeber eine Übergangsfrist bis Juni 2025 gewährt. 

05.05.2023