Gemeindeabgaben: Ausgleichssystem zur Abfederung sozialer Härten

Im Zuge der 8. Sitzung des Gemeinderates wurde auch ein Ausgleichssystem zur Abfederung von Härtefällen beschlossen. In diesen Punkten (den TOP GR0151 Änderung Kanalabgabenordnung, GR0152 Änderung Wasserabgabenordnung und GR0153 Änderung Abfallwirtschaftsverordnung)

wurde im Zuge Gebührenanpassungen auch auf soziale Aspekte Rücksicht genommen.

 Laut Beschluss sind somit anspruchsberechtigt:

  • BezieherInnen von Sozialhilfe nach NÖ SAG oder
  • BezieherInnen von Pensionen mit Ausgleichszulage

Für diese Gruppen wird auf Antrag die erfolgte Gebührenerhöhung refundiert und zusätzlich 5 % der Jahresgebühren für Wasser/Kanal und Abfall rückerstattet.

Ein Antragsformular liegt in der Finanzverwaltung auf.