Heizkostenzuschuss

Zuschuss

Der Heizkostenzuschuss vom Land Niederösterreich und Stadtgemeine Purkersdorf kann auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes beantragt werden. Sie können beim Gemeindeamt Purkersdorf die Anträge für den Heizkostenzuschuss des Landes UND der Stadtgemeinde Purkersdorf direkt auszufüllen.

Folgende Vergabgekriterien gelten für beide Zuschüsse:

  • Ausgleichszulagenbezieherinnen und Ausgleichszulagenbezieher
  • Bezieherinnen und Bezieher einer Mindestpension nach § 293 ASVG
  • Bezieherinnen und Bezieher einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.
  • Sonstige Einkommensbezieherinnen und Einkommensbezieher, deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.

Hier finden Sie die Formulare

Fristen: Der Heizkostenzuschuss der Stadtgemeinde kann bis 30. April 2026, der Heizkostenschuss des Landes bis 31.März 2026 beantragt werden.

Die Richtlinien auf dieser Webseite: https://www.noe.gv.at/noe/SeniorInnen/NOe_Heizkostenzuschuss.html

27.10.2025