Wir möchten seitens der Gemeinde unsere
Bürgerinnen und Bürger bei der bevorstehenden Nationalratswahl optimal
unterstützen. Deshalb werden wir Ihnen Anfang September eine „Amtliche
Wahlinformation – Nationalratswahl 2019“ zustellen. Achten Sie daher bei all
der Papierflut, die anlässlich der Wahl (an einen Haushalt) verschickt wird,
besonders auf unsere Mitteilung (siehe Abbildung).
Diese ist nämlich mit Ihrem Namen
personalisiert und beinhaltet einen Zahlencode für die Beantragung einer
Wahlkarte im Internet, einen schriftlichen Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert
sowie einen Strich-Code für die schnellere Abwicklung bei der Wahl selbst (für
das Wählerverzeichnis). Doch was ist mit all dem zu tun?
Zur Wahl am 29. September bringen Sie den
personalisierten Abschnitt und einen amtlichen Lichtbildausweis in das
Wahllokal mit. Damit erleichtern Sie die Wahlabwicklung, weil wir nicht mehr im
Wählerverzeichnis suchen müssen.
Werden Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal
wählen können, dann beantragen Sie am besten eine Wahlkarte für die Briefwahl.
Nutzen Sie dafür bitte das Service in unserer „Amtlichen Wahlinformation“, weil
dieses personalisiert ist. Nun drei Möglichkeiten: Persönlich in der Gemeinde,
schriftlich mit der beiliegenden personalisierten Anforderungskarte mit
Rücksendekuvert oder elektronisch im Internet. Mit dem personalisierten Code
auf unserer Wählerverständigungskarte in der „Amtliche Wahlinformation“ können
Sie rund um die Uhr auf www.wahlkartenantrag.at Ihre Wahlkarte beantragen.
UNSERE TIPPS: Beantragen Sie Ihre Wahlkarte möglichst frühzeitig! Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden! Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche und Online-Anträge ist der 25. September. Je nach Antragsart erfolgt die Zustellung zumeist mittels eingeschriebener Briefsendung auf Ihre angegebene Zustelladresse. Die Wahlkarte muss spätestens am 29. September 2019, 17 Uhr, bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen. Sie haben weiters die Möglichkeit, die Wahlkarte am Wahltag bei jedem geöffneten Wahllokal oder bei jeder Bezirkswahlbehörde abzugeben.