Am 26. Jänner 2025 wird der Gemeinderat neu gewählt. Unsere „Amtliche Wahlinformation“ erleichtert das gesamte Prozedere der Abwicklung – für Sie und für die Gemeinde.
Ihre „Amtliche Wahlinformation“
Wir möchten seitens der Gemeinde unsere Bürgerinnen und Bürger bei der bevorstehenden Gemeinderatswahl optimal unterstützen. Deshalb wird Ihnen im Dezember eine „Amtliche Wahlinformation - Gemeinderatswahl 2025“ zugestellt. Achten Sie daher bei all der Papierflut, die anlässlich der Wahl und der Vorweihnachtszeit verschickt wird, besonders auf unsere Mitteilung (siehe Abbildung).
Diese ist mit Ihrem Namen personalisiert und beinhaltet eine Buchstaben/Ziffernkombination für die Beantragung einer Wahlkarte im Internet sowie einen schriftlichen, abtrennbaren Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert.
Wer ist bei der Gemeinderatswahl wahlberechtigt?
Wahlberechtigt ist gemäß § 17 Gemeindewahlordnung NÖ jede Person:
- mit österreichischer Staatsbürgerschaft und jeder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der EU
- die spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat
- und in der Gemeinde am Stichtag (30.09.2024) ihren Hauptwohnsitz hat.
Vor dem Wahltag:
Werden Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, dann haben Sie folgende Möglichkeiten eine Wahlkarte zu beantragen:
Persönliche Beantragung – frühestens ab 07.01.2025:
Bei persönlicher Beantragung und Übernahme Ihrer Wahlkarte können Sie im Rathaus vor Ort mittels Briefwahl Ihre Stimme abgeben. Letztmöglicher Beantragungs- und Abholungszeitraum der Wahlkarte durch den Antragsteller oder durch eine von ihm bevollmächtige Person: Freitag, 24.01.2025, 12:00 Uhr
Schriftliche Beantragung – ab Erhalt Ihrer Amtlichen Wählerinformation:
Am Postweg erhalten Sie Ihre Amtliche Wählerinformation für die Gemeinderatswahl 2025. Hier finden Sie Ihre personalisierte Anforderungskarte inkl. Rücksendekuvert für die Beantragung Ihrer Wahlkarte. Nach Einlangen Ihrer vollständig ausgefüllten Anforderungskarte (Begründung und Unterschrift) wird Ihnen Ihre Wahlkarte an die von Ihnen angegebene Adresse eingeschrieben zugestellt. Hierbei ist der Postweg zu berücksichtigen, beantragen Sie daher Ihre Wahlkarte so rasch wie möglich. Letztmöglicher Beantragungszeitraum: Einlangen der Anforderungskarte bei der Stadtgemeinde Mittwoch, 22.01.2025, 24:00 Uhr
Elektronische Beantragung – ab sofort:
Unter www.meinewahlkarte.at haben Sie die Möglichkeit Ihre Wahlkarte rund um die Uhr anzufordern. Diese können Sie mittels digitaler Signatur oder unter Ablichtung eines amtlichen Lichtbildausweises bzw. der Eingabe Ihrer Personal- oder Reisepassnummer oder der Eingabe Ihres persönlichen Anforderungscodes (welchen Sie auf der Amtlichen Wählerinformation finden) beantragen. Bei elektronischer Beantragung ist es unbedingt erforderlich, Ihre Vornamen im System so einzugeben, wie Sie sie auf Ihrem Meldezettel/Meldebestätigung angeführt sind. Letztmöglicher Beantragungszeitraum: Mittwoch, 22.01.2025, 24:00 Uhr
Ihre Stimmabgabe mittels Briefwahlkarte muss spätestens am Sonntag, 26.01.2025 um 06:30 Uhr bei der Stadtgemeinde Purkersdorf oder am Wahltag in Ihrem zuständigen Sprengel-Wahllokal bis 16:00 Uhr eingelangt sein
Eine Ausstellung der Wahlkarten ist frühestens ab 07.01.2025 möglich!
Hinweis:
Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden!
In allen Fällen, d.h. sowohl bei schriftlicher als auch bei mündlicher Antragsstellung, muss der Antrag durch die antragstellende Person selbst gestellt werden! Eine Beantragung durch Angehörige, Ehegatten, Erziehungsberechtigte, andere nahestehende Personen oder sonstige Vertretungsbefugte ist - auch bei Vorlage einer Vollmacht – nicht zulässig! Die Beantragung der Wahlkarte durch einen Erwachsenenvertreter (vormals „Sachwalter“) kommt gleichfalls nicht in Betracht.
Wählen am Wahltag
- Höchstpersönliche Stimmabgabe: In Ihrem Sprengel-Wahllokal. Bitte nehmen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein) und Ihre Amtliche Wahlinformation mit.
- Höchstpersönliche Stimmabgabe mittels Wahlkarte (nicht unterschrieben und nicht verschlossen): In jedem Sprengel-Wahllokal Ihrer Gemeinde, die Ihre Wahlkarte ausgestellt hat. Bitte nehmen Sie einen amtlichen Lichtbildausweises (Reisepass, Personalausweis, Führerschein) und Ihre Amtliche Wahlinformation mit.
- Stimmabgabe mittels Briefwahlkarte (unterschrieben und verschlossen): Abgabe der Briefwahlkarte höchstpersönlich oder durch einen Boten ausschließlich in jenem Sprengel-Wahllokal, in dessen Wählerverzeichnis der Wähler eingetragen ist. D.h. nur in Ihrem Sprengel-Wahllokal (siehe amtliche Wählerinformation oder Wahlkarte)
Hinweis:
Wenn eine Wahlkarte bereits verschlossen und/oder die eidesstattliche Erklärung schon unterschrieben wurde, ist nur noch die Stimmabgabe mittels Briefwahl, also durch Abgabe der Wahlkarte möglich!