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Aushängezeitraum: 27.02.2023 - 24.04.2023
Aufgrund der am 22. Dezember 2022 auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres sowie im Internet veröffentlichten stattgebenden Entscheidung des Bundesministers für Inneresbetreffend das oben angeführte Volksbegehren wird verlautbart:
Die Stimmberechtigten können innerhalb des vom Bundesminister für Inneres gemäß § 6 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG festgesetzten Eintragungszeitraums, das ist
von Montag, 17. April 2023,bis (einschließlich) Montag, 24. April 2023,
in jeder Gemeinde in den Text des Volksbegehrens samt Begründung Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu diesem Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären. Die Eintragung muss nicht auf einer Gemeinde erfolgen, sondern kann auch online getätigt werden (www.bmi.gv.at/volksbegehren).
Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschlussvom Wahlrecht) und zum Stichtag 13. März 2023 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist.
Bitte beachten: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für dieses Volksbegehren abgegeben haben, können für dieses Volksbegehren keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.
Eintragungen in der Stadtgemeinde Purkersdorf sind zu folgenden Zeiten möglich:
Montag, 17. April 2023, von 8:00 bis 16:00 UhrDienstag, 18. April 2023, von 8:00 bis 20:00 UhrMittwoch, 19. April 2023, von 8:00 bis 16:00 UhrDonnerstag, 20. April 2023, von 8:00 bis 20:00 UhrFreitag, 21. April 2023, von 8:00 bis 16:00 UhrSamstag, 22. April 2023, von 8:00 bis 12:00 UhrSonntag, 23. April 2023, geschlossenMontag, 24. April 2023, von 8:00 bis 16:00 Uhr