Mit der Einführung der neuen Pfandverordnung ab 1. Jänner 2025 setzt Österreich einen bedeutenden Schritt in Richtung einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft
Ab 1. Jänner 2025 gilt die neue Pfandverordnung für alle Getränke in Kunststoffflaschen und Metalldosen mit einem Volumen zwischen 0,1 und 3 Liter. Ausgenommen sind Milchprodukte, Sirupe und medizinische Produkte. Die Pfandhöhe auf Einweg-Getränkeverpackungen aus Kunststoff oder Metall beträgt einheitlich 25 Cent. Diese werden beim Einkauf eingehoben und bei der Rückgabe refundiert. In Zukunft kann an allen Stellen, wo diese Getränke verkauft werden, bepfandetes Leergebinde zurückgebracht werden – egal ob Supermarkt, Bäckerei.
- Gesammelte Flaschen und Dosen werden im geschlossenen Wertstoffkreislauf geführt.
- Aus den Verpackungen können wieder neue PET-Flaschen und Aluminiumdosen entstehen.
- Das achtlose Wegwerfen von Verpackungen in der Natur (Littering) wird vermieden.
- Wir haben das Ziel, bis 2027 90 Prozent aller PET-Flaschen und Dosen im Kreislauf zu führen.
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