Grüne Parkzone: Es wird ernst

Ab 1. Jänner tritt eine neue Parkraumordnung in Kraft.

Die Kurzparkzone für die ersten drei Stunden bleibt, danach werden pro Stunde zwei Euro an Gebühr fällig. © SG Purkersdorf

Gebührenpflichtige Parkzone wird nun realisiert. Die ersten drei Stunden bleiben weiterhin gratis. Ab der vierten Stunde beträgt die Parkgebühr nun pro Stunde zwei Euro. Ein Tagesticket kostet zehn Euro.

Noch im Februar werden die grünen Schilder aufgestellt und damit wird die neue „Grüne Parkzone“ in Purkersdorf aktiviert. Nach einer kurzen Schonfrist soll ab Anfang März das neue System der Parkraumbewirtschaftung vollends umgesetzt werden. Räumlich wurde mit dieser neuen Zone die Kurzparkzone aus dem Vorjahr um folgende Straßenzüge erweitert: Herrengasse, Hardt Stremayr-Gasse, Bad Säckingen-Straße und Pfarrhofgasse. Der weitere Unterschied zur Kurzparkzone vom Vorjahr besteht darin, dass nun – gegen Entrichtung einer Gebühr – zeitlich unbegrenzt geparkt werden kann.  

Dennoch: Die ersten drei Stunden an einem Kalendertag bleiben weiterhin gratis. Diese können per Parkuhr oder App festgehalten werden. Ab der vierten Stunde beträgt die Parkgebühr nun pro Stunde zwei Euro. Ein Tagesticket kostet zehn Euro. Parkscheine können im Purkersdorfer Rathaus, der Trafik Teca sowie im Eurospar erworben werden. Außerdem ist es möglich per Handy-App „Handyparken“ einen Parkschein zu lösen.

„Wir haben uns die Entscheidung nicht leicht gemacht, haben eine eigene Arbeitsgruppe beauftragt und waren mit den Behörden des Landes NÖ im ständigen Austausch“, erklärt Bürgermeister Stefan Steinbichler. 

> Hier geht es zur neuen Parkabgabenverordnung im Original


Die neue Regelung im Detail:

Ein definierter Personenkreis kann beim Stadtamt eine Parkkarte zu einer ‚pauschalierten Abgabe‘ beantragen. Diese Anträge sollen jedenfalls ab 1. Jänner 2023 online oder mittels Formular eingebracht werden können. Erforderlich dazu ist – wie bisher auch – neben dem Wohnsitz oder der Bestätigung des Arbeitgebers auch ein Zulassungsschein. 

  • Kosten: € 35,- für ein Kalenderjahr, € 70,- für zwei Kalenderjahre
  • Die Beantragung soll durch die Zulassungsbesitzer selbst erfolgen – nicht wie bisher durch die Institution, es sei denn, diese Institutionen erbringen alle (vollständigen) Anträge gesammelt im Rahmen einer gesamten Arbeitsbestätigung. Die ausschließliche Übermittlung von Kennzeichen ist nicht mehr gestattet. 

Am Ende des ersten Jahres ist eine Evaluierung von Kostenstruktur und Kostendeckung angedacht.

Die bestehende Kurzparkzonenverordnung wurde per Jahresende durch den Bürgermeister aufgehoben. Der Unterschied zwischen Kurzparkzone und gebührenpflichtiger Parkzone ist die Möglichkeit des Parkens ohne zeitliche Beschränkung gegen Gebühr. Das bedeutet: In Purkersdorf kann – nach Ablauf von drei Stunden – gegen Bezahlung weiter geparkt werden.

Die Verordnung trat mit 1. Jänner in Kraft, die Beschilderung erfolgt im Anschluss um einen schonenden Übergang von der Kurzparkzone zur Grünen Zone zu schaffen. Ab März wird nun gestraft. 

> Antrag auf eine Parkberechtigung in der Grünen Parkzone

> Antrag von Betrieben zur Parkberechtigung für firmeneigene KFZ in der Grünen Parkzone

Achtung – die Freischaltung für die Parkberechtigung in der Grünen Parkzone erfolgt nach Einzahlung der Kosten auf dem Konto der Stadtgemeinde. Dabei ist mit einer Verarbeitungsdauer von fünf Werktagen zu rechnen.

09.12.2022