Unverschuldet in Not geratene, behinderte oder sonst bedürftige Personen, minderjährige Waisen, schwer Augenkranke und Blinde, Lungenkranke, kranke minderjährige Mädchen oder geistig behinderte Frauen können bei der Abteilung Finanzen des Landes Niederösterreich um Beihilfen ansuchen.
Alle Informationen finden Sie in der beiliegenden pdf-Datei.