Gemeinderat beschließt einstimmig Bausperre im Hoffmannpark

Der Gemeinderat beschloss eine Bausperre.

Über den Hoffmannpark wurde vom Gemeinderat eine Bausperre verhängt. © SG Purkersdorf

In einer außerordentlichen Sitzung wurde das Grundstück Wiener Straße 64 bis 68 für Baumaßnahmen vorerst gesperrt.

Der Vorsitzende des Bauausschusses Viktor Weinzinger brachte bei einer außerordentlichen Sitzung des Gemeinderates am Mittwoch den Antrag für eine Bausperre ein. Bei dem Grundstück handelt es sich um die Wiener Straße 64 bis 68. Die Bausperre entspricht einer Verordnung gemäß dem NÖ Raumordnungsgesetz. 

Im Rahmen der öffentlichen Auflage zur 19. Änderung des örtlichen Raumordnungsprogramms/Flächenwidmungsplans beziehungsweise zur 26. Änderung des Bebauungsplans sind zahlreiche Stellungnahmen betreffend die geplanten Änderungen im Bereich des Gst.-Nr. 170/14 (ÄP 2) – Wiener Straße 64-68 – eingelangt.

Ein erheblicher Teil der Einwendungen zu den Auflageentwürfen betrifft zu erwartende negative Auswirkungen eines - aufgrund der Änderungen ermöglichten - Bauvorhabens auf die Stadtbildwirkung des benachbarten, denkmalgeschützten Baubestands des ehemaligen Sanatoriums Westend. Ein ebenso großer Teil der Einwendungen spricht sich für den Erhalt der Nutzung des Grundstücks als Grün- und Freiraum aus. 

Den in den Einwendungen dokumentierten Interessen stehen Eigentumsrechte zur Verwertung des seit mehreren Jahrzehnten als Bauland gewidmeten Privatgrundstücks gegenüber. 

Der Auflageentwurf zur 19. Änderung des örtlichen Raumordnungsprogramms/Flächenwidmungsplans sah vor, der Anfrage der Liegenschaftseigentümerin zur Änderung der Widmungsart im bestehenden Bauland - unter Berücksichtigung der Ziele des örtlichen Entwicklungskonzepts und unter Einsatz zivilrechtlicher Vereinbarungen - zum Zwecke der Mobilisierung der zentral gelegenen, unbebauten Liegenschaft und zur Ermöglichung einer gemischten Nutzung (Wohnungen, Kindergarten, Arzt) zu entsprechen.

Die gegenständliche Verordnung über eine Bausperre gem. § 26 NÖ ROG 2014 LGBl. Nr. 99/2022 „Hoffmannpark“ bezieht sich auf das unbebaute Gst.-Nr. 170/14 und schließt, als Teil der zusammenhängenden, privaten Parkanlage unbebaute Teile des Gst.-Nr. 170/3 mit ein.

Die Stadtgemeinde Purkersdorf sieht aufgrund des nunmehr durch die Vielzahl an Einwendungen dokumentierten, öffentlichen Interesses zum Hoffmannpark vor, die Laufzeit der Bausperre zu nutzen, nochmals eine Abwägung über die langfristige Nutzung der betroffenen Bereiche vorzunehmen. Dabei ist vorgesehen, mögliche Festlegungen des Flächenwidmungsplans zu prüfen. Neben der Beibehaltung der derzeit rechtskräftigen Festlegung Bauland Sondergebiet, einer Änderung in eine Widmungsart des Wohnbaulandes werden auch weitere Widmungsmöglichkeiten geprüft. 

Aus diesem Grund wurde eine befristete Bausperre „Hoffmannpark“ gem. § 26 NÖ ROG 2014 LGBl. Nr. 99/2022 für Bauvorhaben erlassen, die in der Widmung Grünland Parkanlagen (Gp) nicht zulässig sind.


Hier geht's zur Kundmachung

11.05.2023