Fragen & Antworten zum Open Air am Hauptplatz

Die Stadtgemeinde Purkersdorf freut sich, Sie bei einer unserer Open Air Veranstaltungen begrüßen zu dürfen!

Hier finden Sie eine Sammlung der am häufigsten auftretenden Fragen:


Wo kann ich Karten kaufen und was kosten diese?

Der Eintritt ist dank unserer Sponsoren frei: 

Der Kanal, Raiffeisen Niederösterreich-Wien und Wienerwald, AK Niederösterreich, Kulturland Niederösterreich, Gruber Sauna, Rudi Dräxler Immobilien, ORF NÖ

Können Plätze reserviert werden?

Es gibt am Hauptplatz keine Sitzplätze, daher sind keine Reservierungen möglich.

Gibt es am Hauptplatz auch Sitzplätze?

Grundsätzlich gibt es am Veranstaltungsgelände am Hauptplatz nur Stehplätze.

Im Bereich der Brunnenanlagen am östlichen Ende des Hauptplatzes stehen eine beschränkte Anzahl an öffentlichen Sitzmöglichkeiten (Sitztribüne) zur Verfügung. 

Am östlichen Ende des Hauptplatzes bestehen einige Lokale mit Gastgärten. Reservierungen bitte direkt bei den Betreibern der Lokalitäten: Stehbeisl, Rathauscafé, Cafe Zeit.

Findet die Veranstaltung bei jedem Wetter statt?

Grundsätzlich findet die Veranstaltung bei jedem Wetter statt, auch bei Regen. Beachten Sie bitte, dass Regenschirme nicht erlaubt sind. Bei den den Ordnern sind dank unseres Sponsors Arbeiterkammer Niederösterreich kostenlose Regenponchos erhältlich.

In Ausnahmefällen (Gefahr für Besucher), zb durch Gewitter, Sturm und Hagel kann das Konzert abgesagt, unterbrochen oder vorzeitig beendet werden.

Wo kann ich parken, wenn ich mit dem Auto anreise?

Rund um den Hauptplatz stehen nur wenige Parkplätze zur Verfügung. Für den Tag des Open Air Konzertes haben wir jedoch Vereinbarungen mit den umliegenden Supermärkten (Spar, Hofer, Lidl und Billa) getroffen, wonach diese Parkplätze ab 18.00 Uhr, für die Dauer der Veranstaltung benützt werden dürfen. Der Park&Ride-Parkplatz Zentrum in der Tullnerbachstraße/B44 wird an diesem Tag nicht kontrolliert werden und steht daher ebenfalls für die Konzertbesucher zur Verfügung.

Da diese Parkplätze begrenzt und schnell ausgelastet sind, empfehlen wir dringend, auf öffentliche Verkehrsmittel auszuweichen. Der Hauptplatz ist sehr gut an die öffentlichen Verkehrsmittel angebunden.

Mit welchen öffentlichen Verkehrsmitteln erreiche ich den Purkersdorfer Hauptplatz?

Folgende Verkehrsmittel fahren zum Purkersdorfer Hauptplatz: 

Bahn: REX51 und S50 (Station Purkersdorf-Zentrum)

Bus :451, 50A, 452, 453, 457, 458, 447, 107

Stehen Behinderten-Parkplätze zur Verfügung?

Folgende Behinderten-Parkplätze gibt es dauerhaft rund um den Hauptplatz und können auch am Tag des Open Air benutzt werden:

  • Wiener Straße vor Nr. 6
  • Bachgasse vor Nr. 2
  • Wintergasse/Dr. Hild-Gasse
  • Park&Ride-Anlage
  • Schwarzhubergasse
  • Pummergasse vor Nr. 6

    Zusätzlich stehen noch Behindertenparkplätze bei den Supermarktparkplätzen von Hofer, Lidl, Spar und Billa,  ab 18.00 Uhr zur Verfügung.

Gibt es eigene Zuschauer-Plätze für Rollstuhl-Fahrer?

Es steht eine eingeschränkte Anzahl von Plätzen für Rollstuhl-Fahrer zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass ein Rollstuhl-Fahrer von max. einer Person ohne Rollstuhl begleitet werden darf. Diese Person muss stehen, es dürfen keine Sessel auf die Rampe mitgebracht werden. Da die Anzahl der Plätze beschränkt ist, ist es ratsam, sich möglichst frühzeitig bei der Rampe einzufinden.

Sehe ich von allen Bereichen des Hauptplatzes die Bühne?

Es gibt auch in diesem Jahr eine Video-Wall auf der das Konzert übertragen wird. Auch von weiter hinten kann man also das Geschehen auf der Bühne verfolgen

Gibt es Essen und Getränke?

In rund 10 Hütten am direkt Hauptplatz bieten die Purkersdorfer Gastronomen Getränke und kleine Speisen an.

Ab wann gibt es Essen und Getränke?

Die meisten Gastronomen öffnen ihre Hütten am späten Nachmittag, ca. ab 18:00 Uhr.

Ab wann kann man sich anstellen sodass man auch einen Platz bekommt?

Der Hauptplatz ist durchgängig zugängig. Erfahrungsgemäß beginnen sich Gäste ab 16:00 Uhr einen Platz in der ersten Reihe zu sichern.

Darf ich Klappsessel und Hocker mitnehmen und verwenden?

Aus Sicherheitsgründen sind mitgebrachte Sitzgelegenheiten und alle sperrigen Gegenstände ausnahmslos verboten.

Was passiert, wenn die maximale Besucheranzahl erreicht ist?

Wenn die max. Besucherzahl erreicht ist, werden die Zugänge zum Hauptplatz gesperrt.

Kann ich mit dem Wohnwagen/Wohnmobil/Campermobil im Ortsgebiet übernachten?

Es gibt in Purkersdorf keine Möglichkeit, mit dem Wohnwagen/Wohnmobil/Campermobil zu übernachten. Die nächsten Campingplätze befinden sich in Tulln und in St. Pölten.

Darf ich einen Hund mitnehmen?

Hunde sind auf dem Veranstaltungsgelände leider nicht erlaubt.

Welche Maßnahmen werden zur Müllvermeidung gesetzt?

An allen Gastronomie-Ständen erhalten Sie Ihr Getränk in Mehrwegbecher. Für die Becher sind ein Pfand in der Höhe von € 2,- zu bezahlen. Sie können die benutzten Becher gegen Rückgabe Ihres Pfandes an einer der Gastronomie-Hütte retournieren.

Darf ich selbst Getränke / Essen mitbringen?

Bitte beachten Sie, dass auf dem Veranstaltungsgelände keine Flaschen erlaubt sind. Auch die umliegenden Gastgärten schenken ausschließlich in Kunststoff-Bechern (Pfand) aus. 

Gibt es eine "Hausordnung?

1. Präambel

Diese Hausordnung ist eine Benutzungsordnung und gilt am gesamten Veranstaltungsgelände während der Geltungsdauer der Veranstaltung ‚Open Air‘ in der Stadtgemeinde Purkersdorf. Die Hausordnung wird durch das Betreten des im Folgenden näher bezeichneten Veranstaltungsgeländes anerkannt.

2. Geltungsbereich

Das Veranstaltungsgelände umfasst sämtliche Bereiche, die während dem ‚Open Air‘ zugänglich sind, einschließlich aller Ein- und Ausgänge sowie alle offiziellen Bereiche und Einrichtungen am Hauptplatz und den Straßenzügen Pummergasse (ab Unterführung Wiener Straße) und Karl Kurz-Gasse.

Die den Lokalen zuordenbaren Gastgärten am Hauptplatz sind nicht Teil des Veranstaltungsgeländes.

Die Hausordnung gilt nicht für Einsatzkräfte.

3. Aufenthalte

Der eingesetzte Sicherheits- und Ordnerdienst ist berechtigt, Personen (auch mittels technischer Hilfsmittel) daraufhin zu untersuchen, ob sie aufgrund von Alkohol- und/oder Drogenkonsum oder wegen Mitführung von Waffen oder anderen (feuer-)gefährlichen Gegenständen ein Sicherheitsrisiko darstellen. Mit Zutritt zum Veranstaltungsgelände erklärt sich der Besucher mit einer etwaigen Kontrolle sowie einer Personen- und Behältnisdurchsuchung einverstanden. Bei Verweigerung kann dem Besucher der Zutritt zum und Aufenthalt am Veranstaltungsgelände verwehrt werden.

Aufenthalte im gesonderten ‚Rollstuhlbereich‘ sind nur für Personen mit besonderen Bedürfnissen und einer Begleitperson erlaubt. Besonders in diesem Bereich wird auf einen verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol hingewiesen.

Der ‚VIP-Bereich‘ darf nur mit entsprechender Autorisierung bzw. Eintrittskarte betreten werden. Dieser Nachweis ist beim Betreten unaufgefordert vorzuweisen. Kann auch auf Verlangen kein Nachweis erbracht werden, ist der Eintritt bzw. Aufenthalt im ‚VIP-Bereich‘ nicht gestattet.

Nach dem Ende der Veranstaltung haben alle Besucher das Veranstaltungsgelände zu verlassen.

4. Verhalten im Veranstaltungsgelände

Alle Personen, die das Veranstaltungsgelände betreten, haben den Anordnungen des Veranstalters, des Sicherheits- und Ordnungsdienstes, der Polizei, der Feuerwehr und des Rettungsdienstes sowie Anweisungen mittels Durchsagen uneingeschränkt Folge zu leisten. Wer vorsätzlich oder fahrlässig diese Anordnungen nicht befolgt oder gegen andere Regeln der Hausordnung verstößt, kann vom Sicherheits- und Ordnungsdienst oder der Polizei vom Veranstaltungsgelände verwiesen werden.

Jeder, der das Veranstaltungsgelände betritt, hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder – mehr als nach den Umständen unvermeidbar – behindert oder belästigt wird.

Alle Ein- und Ausgänge sowie die Not-, Flucht- und Rettungswege sind freizuhalten. Es können weitere erforderliche Aufforderungen und Anordnungen für den Einzelfall zur Verhütung oder Beseitigung von Gefahr für Leben, Gesundheit oder Eigentum erlassen werden.

Am Veranstaltungsgelände ist die Konsumierung von mitgebrachten Getränken nicht erwünscht. Die Mitnahme von Trinkbehälter aus Glas (auch aus den Gastgärten) und Flaschen ins Veranstaltungsgelände ist nicht erlaubt. Der übermäßige Konsum von Alkohol auf dem Veranstaltungsgelände ist untersagt.

Abfälle sind ausschließlich in den hierfür vorgesehenen Abfallbehältern zu entsorgen.

Die für Veranstaltungsbesucher freigegebenen Einrichtungen sind pfleglich und schonend zu benutzen.

NOTFALL

Verständigung: Im Gefahrenfall (Brand, Unfall, Gewaltausschreitung etc.) müssen umgehend der Sicherheits- und Ordnerdienst vor Ort oder die Einsatzkräfte einer Blaulichtorganisation informiert werden. Bitte Ruhe bewahren!

  • Mitarbeiter Sicherheits-/Ordnerdienst - vor Ort
  • Feuerwehr: 122
  • Polizei: 133
  • Rettung: 144

Im Falle einer notwendigen Räumung ist unbedingt Ruhe zu bewahren und jedenfalls den Anordnungen sowie Durchsagen Folge zu leisten.

5. Ton und Bildaufnahmen

Jede Person, die das Veranstaltungsgelände betritt, erklärt sich damit einverstanden, dass von ihr kostenlos Ton- und Bildaufnahmen gemacht werden, von denen mittels direkter oder zeitversetzter Übertragung oder einer anderen Transmission oder Aufzeichnung, Fotos oder anderer gegenwärtiger und/oder zukünftiger Medientechnologien kostenlos Gebrauch gemacht werden kann. Der Veranstalter hält sich das Recht vor, das gesamte Veranstaltungsgelände oder Teilbereiche daraus durch ein Videosystem zu überwachen und Aufzeichnungen zu erstellen.

Jede Person anerkennt, dass sie Ton- und/ oder Bildaufzeichnungen nur zum Privatgebraucht machen und/oder übertragen darf.

Bei Verdacht einer kommerziellen Verwendung von Bild- und/oder Tonaufzeichnungen während der Veranstaltung muss der Besucher

das aufgenommene Material vernichten oder an den Veranstalter auf Verlangen übergeben und etwaiges verwendetes Equipment vom

Veranstaltungsgelände entfernen. Personen, die sich weigern, Material zu vernichten oder zu übergeben oder ihr Equipment außerhalb des Geländes zu verstauen, werden gänzlich des Veranstaltungsgeländes verwiesen, außerdem werden gegen diese Personen rechtliche Schritte eingeleitet.

6. Verbote

  • Verboten sind die Mitnahme von Waffen jeder Art und Gegenständen, die als Waffe Verwendung finden könnten sowie jegliche Substanzen, die eine Gefährdung darstellen können (beispielsweise feuergefährliche Flüssigkeiten, pyrotechnische Gegenstände, Flaschen aller Art, Drogen und andere Rauschmittel).
  • Verboten sind sperrige Gegenstände wie Klappsessel und Hocker.
  • Drohnen sind nicht erlaubt.
  • Regenschirme (auch Knirpse) sind nicht erlaubt.
  • Die Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet.
  • Fahrverbot: Grundsätzlich herrscht Fahrverbot für ein- und mehrspurige motorisierte und unmotorisierte Fahrzeuge. Fahrräder, Scooter, E-Scooter dürfen auf das Veranstaltungsgelände nicht mitgenommen werden! Zum Abstellen können die bereit gestellten Fahrradabstellplätze benutzt werden.

Im Zweifelsfall obliegt die Einordnung von Gegenständen als verboten oder erlaubt im Sinne dieser Hausordnung dem zuständigen Sicherheitsverantwortlichen.

Bei allen Zugängen zum Hauptplatz wird es Kontrollen geben. Gegenstände, die auf dem Gelände nicht erlaubt sind, werden ausnahmslos abgenommen und können beim Verlassen des Geländes wieder abgeholt werden.

7. Haftung

Das Betreten des Veranstaltungsgeländes erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder.

Für Schäden, Verletzungen und Diebstahl aller Art, die Besucher am Veranstaltungsgelände erleiden, wird seitens des Veranstalters nur gehaftet, wenn die Schäden durch den Veranstalter, dessen Vertreter oder Bevollmächtigten vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Der Veranstalter haftet nicht für Personen- und Sachschäden die von Dritten oder höherer Gewalt herbeigeführt werden.

Nach Veranstaltungsende übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftungen die im Zusammenhang mit Besuchern entstehen, welche sich noch am Veranstaltungsgelände.

8. Rechtsfolgen

Jedes Zuwiderhandeln gegen diese Hausordnung kann mit einem Verweis vom Veranstaltungsgelände geahndet werden. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Missachtung der Wegweisung durch den Sicherheits-/Ordnerdienst oder durch andere Überwachungsorgane eine Verwaltungsübertretung darstellt.

Allfälliges verwaltungs- und strafrechtlich relevantes Verhalten wird ausnahmslos bei den zuständigen Stellen zur Anzeige gebracht.

Die Hausordnung wird bei den Eingängen gut sichtbar angeschlagen sowie auf der Homepage der Stadtgemeinde bekannt gemacht.

An wende ich mich, wenn ich eine Frage habe, die mit dieser Übersicht nicht beantwortet werden kann?

Das Marketing-Team der Stadtgemeinde Purkersdorf steht Ihnen unter der Telefonnummer 02231/63 601 oder per E-Mail: gemeinde@purkersdorf.at zur Verfügung.