1. Präambel
Diese Hausordnung ist eine Benutzungsordnung und gilt am gesamten Veranstaltungsgelände während der Geltungsdauer der Veranstaltung ‚Open Air‘ in der Stadtgemeinde Purkersdorf. Die Hausordnung wird durch das Betreten des im Folgenden näher bezeichneten Veranstaltungsgeländes anerkannt.
2. Geltungsbereich
Das Veranstaltungsgelände umfasst sämtliche Bereiche, die während dem ‚Open Air‘ zugänglich sind, einschließlich aller Ein- und Ausgänge sowie alle offiziellen Bereiche und Einrichtungen am Hauptplatz und den Straßenzügen Pummergasse (ab Unterführung Wiener Straße) und Karl Kurz-Gasse.
Die den Lokalen zuordenbaren Gastgärten am Hauptplatz sind nicht Teil des Veranstaltungsgeländes.
Die Hausordnung gilt nicht für Einsatzkräfte.
3. Aufenthalte
Der eingesetzte Sicherheits- und Ordnerdienst ist berechtigt, Personen (auch mittels technischer Hilfsmittel) daraufhin zu untersuchen, ob sie aufgrund von Alkohol- und/oder Drogenkonsum oder wegen Mitführung von Waffen oder anderen (feuer-)gefährlichen Gegenständen ein Sicherheitsrisiko darstellen. Mit Zutritt zum Veranstaltungsgelände erklärt sich der Besucher mit einer etwaigen Kontrolle sowie einer Personen- und Behältnisdurchsuchung einverstanden. Bei Verweigerung kann dem Besucher der Zutritt zum und Aufenthalt am Veranstaltungsgelände verwehrt werden.
Aufenthalte im gesonderten ‚Rollstuhlbereich‘ sind nur für Personen mit besonderen Bedürfnissen und einer Begleitperson erlaubt. Besonders in diesem Bereich wird auf einen verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol hingewiesen.
Der ‚VIP-Bereich‘ darf nur mit entsprechender Autorisierung bzw. Eintrittskarte betreten werden. Dieser Nachweis ist beim Betreten unaufgefordert vorzuweisen. Kann auch auf Verlangen kein Nachweis erbracht werden, ist der Eintritt bzw. Aufenthalt im ‚VIP-Bereich‘ nicht gestattet.
Nach dem Ende der Veranstaltung haben alle Besucher das Veranstaltungsgelände zu verlassen.
4. Verhalten im Veranstaltungsgelände
Alle Personen, die das Veranstaltungsgelände betreten, haben den Anordnungen des Veranstalters, des Sicherheits- und Ordnungsdienstes, der Polizei, der Feuerwehr und des Rettungsdienstes sowie Anweisungen mittels Durchsagen uneingeschränkt Folge zu leisten. Wer vorsätzlich oder fahrlässig diese Anordnungen nicht befolgt oder gegen andere Regeln der Hausordnung verstößt, kann vom Sicherheits- und Ordnungsdienst oder der Polizei vom Veranstaltungsgelände verwiesen werden.
Jeder, der das Veranstaltungsgelände betritt, hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder – mehr als nach den Umständen unvermeidbar – behindert oder belästigt wird.
Alle Ein- und Ausgänge sowie die Not-, Flucht- und Rettungswege sind freizuhalten. Es können weitere erforderliche Aufforderungen und Anordnungen für den Einzelfall zur Verhütung oder Beseitigung von Gefahr für Leben, Gesundheit oder Eigentum erlassen werden.
Am Veranstaltungsgelände ist die Konsumierung von mitgebrachten Getränken nicht erwünscht. Die Mitnahme von Trinkbehälter aus Glas (auch aus den Gastgärten) und Flaschen ins Veranstaltungsgelände ist nicht erlaubt. Der übermäßige Konsum von Alkohol auf dem Veranstaltungsgelände ist untersagt.
Abfälle sind ausschließlich in den hierfür vorgesehenen Abfallbehältern zu entsorgen.
Die für Veranstaltungsbesucher freigegebenen Einrichtungen sind pfleglich und schonend zu benutzen.
NOTFALL
Verständigung: Im Gefahrenfall (Brand, Unfall, Gewaltausschreitung etc.) müssen umgehend der Sicherheits- und Ordnerdienst vor Ort oder die Einsatzkräfte einer Blaulichtorganisation informiert werden. Bitte Ruhe bewahren!
- Mitarbeiter Sicherheits-/Ordnerdienst - vor Ort
- Feuerwehr: 122
- Polizei: 133
- Rettung: 144
Im Falle einer notwendigen Räumung ist unbedingt Ruhe zu bewahren und jedenfalls den Anordnungen sowie Durchsagen Folge zu leisten.
5. Ton und Bildaufnahmen
Jede Person, die das Veranstaltungsgelände betritt, erklärt sich damit einverstanden, dass von ihr kostenlos Ton- und Bildaufnahmen gemacht werden, von denen mittels direkter oder zeitversetzter Übertragung oder einer anderen Transmission oder Aufzeichnung, Fotos oder anderer gegenwärtiger und/oder zukünftiger Medientechnologien kostenlos Gebrauch gemacht werden kann. Der Veranstalter hält sich das Recht vor, das gesamte Veranstaltungsgelände oder Teilbereiche daraus durch ein Videosystem zu überwachen und Aufzeichnungen zu erstellen.
Jede Person anerkennt, dass sie Ton- und/ oder Bildaufzeichnungen nur zum Privatgebraucht machen und/oder übertragen darf.
Bei Verdacht einer kommerziellen Verwendung von Bild- und/oder Tonaufzeichnungen während der Veranstaltung muss der Besucher
das aufgenommene Material vernichten oder an den Veranstalter auf Verlangen übergeben und etwaiges verwendetes Equipment vom
Veranstaltungsgelände entfernen. Personen, die sich weigern, Material zu vernichten oder zu übergeben oder ihr Equipment außerhalb des Geländes zu verstauen, werden gänzlich des Veranstaltungsgeländes verwiesen, außerdem werden gegen diese Personen rechtliche Schritte eingeleitet.
6. Verbote
- Verboten sind die Mitnahme von Waffen jeder Art und Gegenständen, die als Waffe Verwendung finden könnten sowie jegliche Substanzen, die eine Gefährdung darstellen können (beispielsweise feuergefährliche Flüssigkeiten, pyrotechnische Gegenstände, Flaschen aller Art, Drogen und andere Rauschmittel).
- Verboten sind sperrige Gegenstände wie Klappsessel und Hocker.
- Drohnen sind nicht erlaubt.
- Regenschirme (auch Knirpse) sind nicht erlaubt.
- Die Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet.
- Fahrverbot: Grundsätzlich herrscht Fahrverbot für ein- und mehrspurige motorisierte und unmotorisierte Fahrzeuge. Fahrräder, Scooter, E-Scooter dürfen auf das Veranstaltungsgelände nicht mitgenommen werden! Zum Abstellen können die bereit gestellten Fahrradabstellplätze benutzt werden.
Im Zweifelsfall obliegt die Einordnung von Gegenständen als verboten oder erlaubt im Sinne dieser Hausordnung dem zuständigen Sicherheitsverantwortlichen.
Bei allen Zugängen zum Hauptplatz wird es Kontrollen geben. Gegenstände, die auf dem Gelände nicht erlaubt sind, werden ausnahmslos abgenommen und können beim Verlassen des Geländes wieder abgeholt werden.
7. Haftung
Das Betreten des Veranstaltungsgeländes erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder.
Für Schäden, Verletzungen und Diebstahl aller Art, die Besucher am Veranstaltungsgelände erleiden, wird seitens des Veranstalters nur gehaftet, wenn die Schäden durch den Veranstalter, dessen Vertreter oder Bevollmächtigten vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Der Veranstalter haftet nicht für Personen- und Sachschäden die von Dritten oder höherer Gewalt herbeigeführt werden.
Nach Veranstaltungsende übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftungen die im Zusammenhang mit Besuchern entstehen, welche sich noch am Veranstaltungsgelände.
8. Rechtsfolgen
Jedes Zuwiderhandeln gegen diese Hausordnung kann mit einem Verweis vom Veranstaltungsgelände geahndet werden. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Missachtung der Wegweisung durch den Sicherheits-/Ordnerdienst oder durch andere Überwachungsorgane eine Verwaltungsübertretung darstellt.
Allfälliges verwaltungs- und strafrechtlich relevantes Verhalten wird ausnahmslos bei den zuständigen Stellen zur Anzeige gebracht.
Die Hausordnung wird bei den Eingängen gut sichtbar angeschlagen sowie auf der Homepage der Stadtgemeinde bekannt gemacht.